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Elferrat Ovenhausen: Zum Festzelteinlass gilt das Jugendschutzgesetz

Liebe Karnevalsfreunde!

Uns erreichen in den letzten Tagen immer wieder Anfragen, wer, wann und wie lange als Besucher ins Zelt darf?!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Besucher unserer Veranstaltungen das Jugendschutzgesetz gilt!

Dies bedeutet (insbesondere für den Büttenabend am Samstag):

Wenn kein Erziehungsberechtigter dabei ist…
– U16: Kein Alkohol! Darf bis 22:00 Uhr im Zelt bleiben
– 16-U18: Abgabe von Bier und Wein. Darf bis 24:00 Uhr im Zelt verbleiben.

Wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist, entscheidet dieser über den Verbleib auf der Veranstaltung!
Es werden keine Scheine zur Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) anerkannt. Eine Alterskontrolle erfolgt via Personalausweis vor Eintritt ins Zelt durch den Sicherheitsdienst!

Wir weisen auch darauf hin, um Kontroversen im Eingangsbereich zu vermeiden, dass wir als Veranstalter Hausrecht genießen. Somit gilt für unsere eigenen Garden und junge Elferräte aufgrund der Brauchtumsveranstaltung eine andere Außnahmeregelung!

Wir bitten um Ihr Verständnis!

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